Beim Heilpraktiker brauchen Sie keine Praxisgebühr zu bezahlen.
Die Behandlungskosten für Heilpraktiker sind bei Beamten in der Regel beihilfefähig und werden
ansonsten von privaten Krankenversicherungen übernommen, sofern der abgeschlossene Tarif das vorsieht.
Seit einigen Jahren besteht für gesetzlich krankenversicherte Patienten die Möglichkeit, über
private Zusatzversicherungen eine Kostenerstattung von Heilpraktikerleistungen zu versichern,
so wie es für Zahnersatz und andere Sonderleistungen üblich ist.
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Heilpraktikerkosten einschließlich der Fahrtkosten sind als Außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzbar.
Vor Behandlungsbeginn informiere ich Sie über meine Gebühren und lege mit Ihnen zusammen einen angemessenen Kostenrahmen fest.
Die Behandlungen werden nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet.
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